DIE LINKE klagt gegen die CSU-Grundsteuerreform

Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz für die Grundsteuer beschlossen, eigentlich mit einem wertabhängigen Modell. Auf Druck der CSU wurde allerdings zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel” geschaffen. Bayern hat von dieser Klausel Gebrauch gemacht. Im Freistaat wird die Grundsteuer nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien darauf spielt keine Rolle.

Dies führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ
niedrigem Gebäudewert höher belastet werden. Da die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt wird, werden die Mehrheit der Mieter durch die neue Grundsteuer künftig stärker belastet werden, während Eigentümer und Mieter in betuchten Gegenden entlastet werden.

Dazu erklärt Uschi Maxim, Kreissprecherin der LINKEN. Mittlere Oberpfalz: "Damit behandelt die bayerische Form der Grundsteuer ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe völlig gleich, ohne die unterschiedliche Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen. Dass Mieter in schlechteren Wohnlagen künftig auch noch mehr belastet werden, wollen wir nicht akzeptieren. Dies ist eine weitere Umverteilung von unten nach oben. Deshalb unterstützen wir die Klage unseres Landesverbandes gegen dieses CSU-Gesetz."