DIE LINKE verurteilt die Schließungspläne des Jugendzentrums Burglengenfeld

Manfred Preischl, Mitglied im Kreisvorstand

Das Jugendzentrum Burglengenfeld ist seit seiner Gründung 1974 Begegnungstätte und Treffpunkt für Jugendliche und Erwachsene aus Burglengenfeld, dem Landkreis Schwandorf und darüber hinaus. Das JUZ ist eine Insitution, die man nicht einfach schließen kann. Der Landkreis muss sich als Eigentümer seiner Verantwortung gewahr werden und die Schließung des autonom verwalteten JUZ verwerfen.

Ich kann mich gut erinnern, wie ich 1977 als Nittenauer Jugendlicher mit unserer Band des öfteren das JUZ besuchte, und andere Musiker traf, mit denen man sich austauschen konnte und wo kreative Kunstprojekte geplant und umgesetzt wurden. Herrr Ebeling war da gerade mal zwei Jahre alt! Ihm scheint der Bezug und die historische Bedeutung zu dieser Einrichtung zu fehlen.

Die Art und Weise, wie Herr Ebeling die geplante Schließung mit Mehrheit von CSU und Freien Wählern in einer nicht öffentlichen Sitzung im Kreisrat durchgedrücken will, erinnert mich als 1961 geborener, an längst vergangen geglaubte-Zeiten einer reaktionären CSU unter Franz-Josef Strauß. Das Ausspielen elementarer, sozialer Grundthemen wie Wohnen vs. Jugendarbeit in Konkurrenz zu stellen ist mieser Stil und als plumpes Manöver mehr als durschschaubar. Herr Ebeling denkt, ein 48 Jahre lang erfolgreiches Konzept mit einem Handstreich hinwegfegen zu können. Herr Ebeling handelt gegen die Interessen der Bürger*innen im Landkreis Schwandorf. Das JUZ ist für die freie Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen ein extrem wichtiges Refugium. Die im JUZ-Gebäude untergebrachten Proberäume sind für junge Musiker und Bands nicht ersetzbar. Herr Ebeling und die Kreisrätinnen und Kreisräte müssen sich Ihrer Verantwortung vergegenwärtigen!

Die logische Forderung kann deshalb nur lauten:

  • Bereitstellung ausreichend finanzieller Mittel für die Sanierung des JUZ unter Federführung der derzeitigen Betreiber!
  • Angemessene finanzielle Unterstützung für die lfd. Kosten wie Heizung und Strom.
  • Das JUZ muss in seiner autonomen Form erhalten bleiben!