Stadt Schwandorf kürzt 33% der Hartz-IV Empfänger den Mietzuschuss!

Eva Kappl

Langzeiterwerbslose, Aufstockende und insbesondere arme Rentner*innen sollen laut Gesetz die Wohnkosten ersetzt bekommen – jedoch nur in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, bestimmen die Städte und Landkreise selbst. Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung der Linksfraktion hat ergeben, dass Betroffene in Bayern im Jahr 2018 49 Millionen Euro zu wenig für die Kosten der Unterkunft ausgezahlt bekamen. Im Landkreis Schwandorf waren es 407.196€. Schnitt müssen im Landkreis Schwandorf also 33% der Hartz-IV Empfänger rund 62€ monatlich für ihre Wohnung von ihrem Hartz-IV Regelsatz selbst bestreiten.

„Die Angemessenheit ist offensichtlich auch im Landkreis Schwandorf viel zu gering angesetzt. Wir reden hier von Menschen, die sowieso jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, Reparaturen, gesunde Ernährung. Und wer diesen Betrag dauerhaft nicht zahlen kann, ist gezwungen umzuziehen. Der Abschied aus dem vertrauten Wohnumfeld ist gerade für Ältere, für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende eine besonderes Problem. Bedeutet der Umzug doch den Verlust von Nachbarn, denen man vertraut, die mal bei Einkäufen helfen oder bei der Kinderbetreuung einspringen können!“ kritisiert die Kreisvorsitzende und Landratskandidatin der Linken Eva Kappl. „Wir als LINKE fordern, dass bundesweite verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft und Heizung festgelegt werden, die auch tatsächlich ausreichen, um eine Wohnung zu bezahlen. Steigenden Mieten machen auch vor Hartz-IV-Betroffenen nicht halt. Bei der Festlegung der Angemessenheit muss die Kommune besser prüfen, ob tatsächlich Wohnungen unterhalb dieser Grenze frei verfügbar sind. Grundsätzlich zeigt diese Problematik auch erneut, dass Hartz IV endlich überwunden und durch gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1050 Euro netto im Monat ersetzt werden muss!“ so Kappl.