Vorlage für eine Stellungnahme an die Stadt Teublitz zum Gewerbe- & Industriegebiet an der A93
Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle: So geben Sie Ihre Stellungnahme ab
Frist: 23.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026. In dieser Zeit können Sie zum Entwurf des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“ Stellung nehmen.
Jetzt Stellungnahme per E-Mail vorbereiten
oder hier als pdf zum Herunterladen und Ausdrucken:
Einspruchsschreiben_Gewerbegebiet-Teublitz.pdf
Worum geht es?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den früheren Bebauungsplan mit Urteil vom 05.10.2021 für unwirksam erklärt. Der Stadtrat hat am 07.04.2022 beschlossen, an der Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebiets am gleichen Standort festzuhalten. Die Planunterlagen (Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Stand 24.09.2026) wurden überarbeitet. Die Stadt führt dazu ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durch. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB kann jede und jeder Stellung nehmen.
So gehen Sie vor
- Sehen Sie sich die Unterlagen an (Links weiter unten).
- Klicken Sie auf „Jetzt Stellungnahme per E-Mail vorbereiten“. Ihr Mailprogramm öffnet eine Nachricht an bau@teublitz.de mit Betreff und Grundtext.
- Ersetzen Sie die Zeile in eckigen Klammern durch Ihre eigene Stellungnahme und Begründung. Tragen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift ein. Ohne Absenderangaben erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
- Senden Sie die E-Mail spätestens am 23.11.2026 ab.
Sie können Ihre Stellungnahme auch auf anderem Weg abgeben: per Brief an die Stadt Teublitz, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz, zur Niederschrift im Rathaus oder über das DiPlanung-Beteiligungsportal.
Wo finden Sie die Unterlagen?
Der Planentwurf mit Grünordnungsplan, die umweltrelevanten Informationen und die bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen sind vom 23.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026 hier einsehbar:
- Website der Stadt Teublitz: teublitz.de/bauen, Rubrik „Rathaus und Bürgerservice – Bauleitplanung – Aktuelles“
- Landesportal: bauleitplanung.bayern.de
- DiPlanung-Beteiligungsportal
- Im Rathaus Teublitz, Platz der Freiheit 7, während der allgemeinen Dienstzeiten. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Anregungen für Ihre Stellungnahme
Je konkreter und sachlicher Sie begründen, desto besser kann die Stadt Ihre Argumente abwägen. Mögliche Themen sind:
- Rodung von Wald und Folgen für Klima und Hitzebelastung
- Wasserhaushalt, Grundwasserneubildung und Hochwasserschutz
- Verkehr und Lärm
- Bedarf an Gewerbeflächen, vorhandene Flächenreserven und Alternativstandorte
- Ausgleichsflächen und deren Sicherung
Beziehen Sie sich, wo möglich, auf die Planunterlagen und beschreiben Sie auch, wie Sie persönlich betroffen sind.
Wichtige Hinweise
- Frist: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und er für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
- Datenschutz bei der Stadt: Die Stadt verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen enthält das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rathaus öffentlich ausliegt.
- Blindkopie: Eine Blindkopie (BCC) Ihrer E-Mail geht an Simon Woppmann. Wenn Sie das nicht möchten, entfernen Sie die Adresse im BCC-Feld, bevor Sie die E-Mail absenden.
Quelle der Fristen und Verfahrensangaben: Bekanntmachung der Stadt Teublitz, Fachbereich 3, zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB.
Simon Woppmann – Stadtrat für die Stadt Teublitz
Die Linke erreichte bei der Wahl des Stadtrats Teublitz 4.916 Stimmen und damit 6,2 Prozent der Stimmen. Damit schaffte Simon Woppmann den Einzug in den Stadtrat.
Zur Person
Mein Name ist Simon Woppmann. Ich bin 26 Jahre alt und lebe schon genau so lange in Teublitz im Ortsteil Saltendorf. Seit meiner frühen Jugend beschäftige ich mich gern und intensiv mit gesellschaftlichen Themen. Dabei stand für mich immer die Frage im Mittelpunkt, was nötig ist, um eine bessere Welt zu schaffen. Schon lange steht für mich fest, dass wir die bestehenden festgefahrenen Strukturen, in denen wir leben, überwinden müssen, um eine gerechte, nachhaltige und für alle Menschen lebenswerte Zukunft zu schaffen.
Vor Ort beginnt dieser Wandel für mich damit, aus der Opposition heraus klar und laut auf Missstände hinzuweisen, Konzepte für mehr Gleichberechtigung, Toleranz, Umweltschutz, Integration und mehr zu erarbeiten und einzubringen.
Dabei bin ich sehr dankbar für die großartige Unterstützung meiner MitstreiterInnen vor Ort. Auch wenn ich als einzige linke Stimme im Stadtrat vertreten bin, steckt dahinter ein motiviertes Team mit vielen Ideen und dem starken Wunsch, das Beste aus Teublitz zu machen.
Anträge & Stellungnahmen
Wir stehen heute vor einer Entscheidung von immenser Tragweite für die Zukunft unserer Stadt, für unsere Finanzen, für unsere Umwelt und für die Glaubwürdigkeit kommunaler Politik.
Bevor ich mich aber zu den inhaltlichen Abgründen dieses Vorhabens äußere, muss ich aus verfahrensrechtlichen Gründen einen formellen Antrag stellen, der dieser Debatte vorausgehen muss.
Ich beantrage gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats die Vertagung des heutigen Tagesordnungspunktes zur Billigung des Planentwurfs. Der vorliegende Beschlussgegenstand ist derzeit nicht beschlussreif und nicht zur öffentlichen Auslegung geeignet.
Wenn wir als Stadtrat einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB fassen, garantieren wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachbehörden, dass uns ein ausgereiftes, konsistentes und rechtssicheres Dokument vorliegt.
Das vorliegende Unterlagenpaket umfasst hunderte Seiten hochkomplexer Gutachten. Die Vorbereitungszeit von gerade einmal rund einer Woche ist für ehrenamtliche Stadträte ohnehin an der Grenze des Zumutbaren. Hinzu kommt: Die Dokumente wurden im Ratsinformationssystem nicht nur sehr spät eingestellt, sondern sie sind zwischenzeitlich wieder verschwunden. Unter solchen Bedingungen ist eine sorgfältige Mandatsausübung unmöglich. Ich kann in diesem Moment nicht garantieren, ob die Dateien, die ich vor Tagen durchgearbeitet haben, identisch sind mit dem Stand, der aktuell online steht.
Außerdem stellt jeder, der den offiziellen Entwurf der Begründung und des Umweltberichts aufmerksam liest, fest, dass uns hier kein fertiger Entwurf vorgelegt wird, sondern ein unfertiges Arbeitspapier voller Mängel, Platzhalter und interner Zweifel der Gutachter.
Im Dokument befinden sich noch sichtbare Arbeitskommentare der Planungsbüros. Auf Seite 80 steht wörtlich unter Kapitel 8: „xxx - Bitte an Fr. Janus Verfahrenshinweise noch zu ergänzen“. Unter Kapitel 7 stehen Kommentare wie „Anpassung notwendig“ und „Datumsstände und Anlagen sowie Anlagenverweise final nochmals überprüfen und anpassen“.
An mehreren Stellen fragen die Gutachter intern selbst an, ob ihre Daten überhaupt noch stimmen. Unter Kapitel 2.1 stehen Kommentare wie „Frage an Frau Janus ob aktuell!“ im Bezug auf Baugrundgutachten und Lärmschutzuntersuchen aus dem Jahr 2020. Auch bei den Waldameisen heißt es „Aktualität mit Frau Janus nochmals abstimmen“
Im Text finden sich Verweisfehler wie „siehe Fehler! Veweisquelle konnte nicht gefunden werden“ bei zentralen Abschnitten zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.
Wie schludrig hier gearbeitet wurde, gipfelt in der Bauablaufbeschreibung für Bodenaushub und Altlasten auf Seite 28. Dort wird vorgeschrieben, dass bei Auffälligkeiten des Bodens „unverzüglich das Landratsamt Starnberg zu benachrichtigen ist“. Wir befinden uns hier im Landkreis Schwandorf. Wenn das Rathaus und die Gutachter Dokumente vorlegen, bei denen zuständige Behörden aus über 150km entfernten Landkreisen aus Altvorlagen hineinkopiert werden, zeigt das: Dieses Dokument hat keine qualifizierte Endkontrolle durchlaufen!
Ein Dokument, in dem zuständige Behörden falsch angegeben sind, in dem die eigenen Fachplaner intern fragen, ob fünf Jahre alte Gutachten überhaupt noch gültig sind, das voll von „xxx“ Platzhaltern ist und das wegen technischer Probleme im Ratsinformationssystem nicht verlässlich geprüft werden konnte, kann der Stadtrat rechtssicher weder billigen noch öffentlich auslegen lassen. Ich fordere den Bürgermeister auf, diesen Entwurf zuerst von den Büros ordnungsgemäß fertigstellen zu lassen. Ich bitte um Abstimmung über diesen Antrag.
Jetzt kommen wir zur inhaltlichen Substanz dieses Vorhabens.
Wir beraten diesen Bebauungsplan im Jahr 2026. Es ist ein Jahr, in dem niemand mehr die Augen vor den dramatischen Folgen der Klimakrise verschließen kann.
Wir erleben in Deutschland und in Bayern ein weiteres Jahr mit erschreckenden Wetterextremen.
Deutschland verzeichnet in den vergangenen Hitzesommern laut offiziellen Erhebungen des Robert Koch-Instituts und des Umweltbundesamtes regelmäßig mehrere tausend hitzebedingte Todesfälle pro Jahr. Allein im Extremjahr 2022 waren es bundesweit über 4500 Hitzetote, in den Folgejahren blieben die Zahlen auf alarmierend hohem Niveau. Hitze ist mittlerweile das tödlichste Wetterextrem in Mitteleuropa.
Flüsse und Grundwasserleiter in ganz Bayern melden Niedrigwasser. Auch bei uns im Naabtal sinken die Pegel und die Teublitzer Weiher litten in diesem Sommer unter historischer Trockenheit.
Entlang unserer Straßen kollabieren Altbaumbestände unter Dürre- und Hitzestress.
Und in dieser Situation wollt Ihr 20 Hektar intakten Wald roden?
Jeder Blick vor Ort zeigt: Während Fichten und Kiefern im Umland vertrocknen, steht der Wald im Lehmholz dank oberflächennaher Grundwasserzüge kerngesund, tiefgrün und vital da. Dort wächst ein natürlicher, klimaresilienter Zukunftswald mit gesunden Laubhölzern nach. Dieser Wald ist unsere Lebensversicherung. Er kühlt das Lokalklima, speichert CO2 und ist der natürliche Schwamm, der das Wasser in der Region hält und die Teublitzer Weiher speist. Diesen Wald abzuholzen ist angesichts der Klimakrise ein politischer Offenbarungseid.
Wer nicht auf die Natur hört, sollte wenigstens auf die staatlichen Fachbehörden hören. Was uns die Verwaltung hier verschweigt oder schönredet, ist eine Wand aus amtlichem Widerstand:
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schwandorf hat offiziell Widerspruch nach §7 BauGB eingelegt. Die Forstbehörde stellt klar fest, dass hier ein raumbedeutsamer regionaler Klimaschutzwald vernichtet wird und das Vorhaben den Zielen des Waldfunktionsplanes und des Regionalplanes Oberpfalz-Nord direkt widerspricht.
Die Untere Naturschutzbehörde bezeichnet die Pläne als „kaum möglich und sehr fragwürdig“ und stellt fest, dass der Standort den Zielen des Landschaftsplanes widerspricht.
Das städtische Klimagutachten ist eine Mogelpackung. Es beruht auf keinerlei neuen Datenerhebungen, sondern lediglich auf einer theoretischen Palusibilitätsprüfung.
Erinnert sich hier im Raum noch jemand an das Jahr 2021? Damals hat uns der bayerische Verwaltungsgerichtshof den ersten Bebauungsplan um die Ohren geschlagen. Wer heute glaubt, man könne dieselben Mängel mit einem kosmetisch aufgehübschten Text überdecken, führt die Stadt Teublitz sehenden Auges in die nächste krachende Niederlage vor Gericht.
Kommen wir zum ökonomischen Kern, zum Kosten-Nutzen-Verhältnis. Uns wird gebetsmühlenartig erzählt, dieses Gewerbegebiet bringe Wohlstand, Arbeitsplätze und sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen.
Aber das angebliche Heilsversprechen der Gewerbesteuereinnahmen ist eine klassische Milchmädchenrechnung. Wer sich mit Kommunalfinanzen auskennt, weiß: Steigende Gewerbesteuereinnahmen führen zeitversetzt zu sinkenden Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern. Unter dem Strich bedeuten höhere Brutto-Steuereinnahmen keineswegs automatisch mehr Netto-Geld für unsere Stadtkasse.
Lasst uns ehrlich über die Kosten sprechen. Wenn wir uns die infrastrukturellen Herausforderungen anschauen, wird klar, in welches finanzielle Abenteuer sich die Stadt begibt: Das Gelände weist eine Hangneigung von bis zu 25 Metern auf. Um hier ebene Gewerbeflächen zu schaffen, müssen gigantische Mengen Erdreich bewegt werden.
Das Baugrundgutachten belegt, dass der Boden versiegelungs- und versickerungs-unfähig ist. Bei einem Starkregenereignis von 100 mm fallen auf 20 Hektar Fläche 20‘000 Kubikmeter Wasser an. Die Bewältigung dieser Wassermengen erfordert extrem teure, technische Sonderbauten.
Was kostet uns das? Die Dimension aus den Planungen ist längst klar: Setzt man die Entwicklung eines solch schwierigen Terrains mit Straßen, Abwasseranlagen, Wasserversorung, Ausgleichsflächen und Grunderwerb in Relation zu realistischen Verkaufspreisen für den Grund, wird dieses Gewerbegebiet zu einem Draufzahlgeschäft für die Teublitzer Steuerzahler.
Wir kennen dieses Problem doch schon. Beim Gewerbegebiet Teublitz Süd-Ost lagen die rechnerischen Gesamtkosten deutlich über dem Verkaufspreis. Die Zeche für diese massive Subventionierung zahlte der Steuerzahler.
Und was ist der Nutzen? Wer siedelt sich an der Autobahn an? Es sind vorrangig flächenintensive Logistikbetriebe, Lagerhallen und Autohöfe. Diese Branchen verbrauchen extrem viel Grund und Boden, erzeugen Lärm und Schwerlastverkehr, schaffen aber kaum qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort und verlagern ihre Gewinne oft über Konzernstrukturen, sodass bei der Gewerbesteuer für Teublitz am Ende fast nichts hängenbleibt.
Das städtische eigene Standortgutachten vom Oktober 2024 entlarvt das Argument des „dringenden Bedarfs“: Die Gutachter haben für die Stadt Teublitz bis zum Jahr 2036 einen tatsächlichen lokalen Bedarf von gerade einmal 8 Hektar ermittelt. Um diesen lokalen Bedarf von 8 Hektar zu decken, wollt Ihr 20 Hektar regionalen Klimaschutzwald vernichten?
Die restlichen 12 Hektar sollen rein überregionalen, exogenen Logistik-Anfragen dienen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Teublitz, ihre wertvollsten ökologischen Ressourcen zu opfern, um den Flächenbedarf für den überregionalen Transitverkehr abzudecken.
Meine Damen und Herren,
dieser Planentwurf ist formell unfertig und voller Fehler.
Er stützt sich auf unvollständige und von Gutachtern selbst hinterfragte Daten.
Er missachtet den formellen Widerspruch der Forstbehörde.
Er zerstört einen nachweislich vitalen Zukunftswald mitten in der Klimakrise.
Und er setzt die Stadt Teublitz einem unkalkulierbaren finanziellen Verlustrisiko aus.
Wir als Stadträtinnen und Stadträte werden uns in Zukunft ganz besonders der Frage stellen müssen, warum wir nicht mehr gegen die Klimakrise getan haben. Gerade als Stadtrat muss man sich in Zukunft von den nachfolgenden Generationen die Frage gefallen lassen: Warum habt ihr damals unsere Umwelt kaputt gemacht? Heute haben wir die Möglichkeit, dieses absurde Prestigeprojekt zu stoppen. Teublitz braucht dieses Gewerbegebiet an der A93 nicht.
Ich möchte kurz erklären, warum ich gegen diese Geschäftsordnung stimmen werde.
In erster Linie liegt es an dem Verfahren zur Verteilung der Ausschusssitze. In der Geschäftsordnung des letzten Stadtrats war bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien auf einen Sitz das Losverfahren vorgesehen. Diese Situation ergibt sich jetzt im Hauptausschuss und im Bauausschuss. Die neue Geschäftsordnung ersetzt das Losverfahren und begünstigt automatisch die Parteien, die mehr Stimmen bei der Wahl erhalten haben. Durch diese Änderung erhalten größere Parteien einen Vorteil und der Linken als kleine Partei wird von Vornherein jeder Ausschusssitz verwehrt. Ich finde das vor allem schade in Anbetracht der Tatsache, dass es an den Mehrheitsverhältnissen in den Ausschüssen nichts Relevantes ändern würde, wenn gelost wird.
Der zweite Punkt, den ich kritisch sehe ist das Ordnungsgeld und vor allem die Höhe des Ordnungsgeldes. Natürlich braucht ein Stadtrat Regeln und einen respektvollen Umgang. Dafür gab es aber bereits wirksame Mittel, vom Ordnungsruf über den Entzug des Wortes bis hin zum Sitzungsausschluss. Die Einführung von Ordnungsgeldern in Höhe von 500€ bzw. 1000€ halte ich gegenüber ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten für unverhältnismäßig. Unsere Aufwandsentschädigungen stehen in keinem Verhältnis zu solchen Summen. Ich sehe die Gefahr, dass dadurch nicht nur Störungen verhindert werden, sondern auch kritische Wortmeldungen eingeschüchtert werden könnten. In einer Demokratie sollten wir darauf achten, Debatten nicht durch finanzielle Drohkulissen einzuengen.

