Unsere Anträge im Chamer Kreistag in der Legislaturperiode 2020 - 2026
Änderungsanträge zur Kreistagssitzung am 30.07.2025
Begrenzung der Gebührenerhöhung für den Eintritt im Hallenbad Roding
Änderungsantrag zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kreishallenbades Roding des Landkreises Cham (Gebührensatzung Hallenbad Roding)
Der Kreistag möge beschließen:
In § 5 (1) wird folgender Abschnitt geändert (Änderung infett):
(1) Im Hallenbad Roding werden folgende Gebühren (inkl. geltender Umsatzsteuer) erhoben:
Ab 01.01.2012 ab 01.09.2025 (neu)
a) Erwachsene Einzelkarte 2,50 € 3,50 €
Zehnerkarte 20,00 € 30,00 €
Jahreskarte 70,00 € 100,00 €
b) Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren (nach 6. Bis 18. Geburtstag), Schwerbehinderte ab 50 % GdB, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Inhaber der blauen Ehrenamtskarte (nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
Einzelkarte 1,50 € 2,10 €
Zehnerkarte 12,00 € 19,00 €
Jahreskarte 37,00 € 50,00 €
c) Sondertarif bei geschlossenem Besuch durch Vereine, Verbände, Schwimmkurse der Wasserwacht
je Person 2,20 € (90 Min.) 2,20 € (ohne Zeitbegrenzung)
d) Bei geschlossenem Besuch durch Schulklassen mit eigener Aufsichtsperson
pro Schüler 1,10 (45 Min.) 1,50 (für bis zu 90 Minuten)
(ab hier weiter wie im Ursprungsantrag)
Begründung:
Eine Erhöhung des Eintrittspreises für Erwachsene beim Kreishallenbad von 2,50 € auf 4,50€ wäre eine Preissteigerung um satte 80 Prozent. Dies ist ein gewaltiger Schritt, der auch durch die Abschaffung der Zeitbegrenzung nicht ausgeglichen wird. Gleiches gilt auch für die massive Erhöhung der anderen Tarife.
Diese Erhöhungen könnten dazu führen, dass viele Menschen vom Besuch des Bades abgeschreckt werden, weniger gehen oder vielleicht auch lieber das Chamer Hallenbad aufsuchen, das etwas günstiger ist. Dann hätte man durch die Erhöhung nichts gewonnen, sondern im Gegenteil sogar noch weniger Einnahmen. Gerade jetzt, wo das Bad frisch renoviert ist, gibt es die Chance, damit viele neue Besucherinnen und Besucher zu gewinnen. Diese sollten durch eine solch massive Gebührenerhöhung nicht verschreckt werden.
Viele Menschen nutzen das Bad auch eher zur sportlichen Betätigung für eine Stunde vor oder nach der Arbeit. Ihnen bringt die längere Aufenthaltsmöglichkeit wenig. Hier wäre eher eine Kurzzeitnutzung für eine Stunde für einen günstigeren Preis bedenkenswert. Gleiches gilt für einen Schnuppermonat mit halbiertem Eintrittspreis, um Lust aufs neue Hallenbad zu machen. So kann man neue Besucherinnen und Besucher gewinnen und mehr Einnahmen erzielen.
Ausweitung des Berechtigtenkreises für den vergünstigten Tarif im Hallenbad Roding
Änderungsantrag zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kreishallenbades Roding des Landkreises Cham (Gebührensatzung Hallenbad Roding)
Der Kreistag möge beschließen:
§ 5 (1) b) der o.g. Satzung wird wie folgt neu gefasst (Ergänzung in fett):
Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren (nach 6. Bis 18. Geburtstag), Schwerbehinderte ab 50 % GdB, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Inhaber der blauen Ehrenamtskarte (nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises), Empfänger von Bürgergeld (gegen Vorlage einer aktuellen Bescheinigung des Jobcenters bzw. Bewilligungsbescheid), Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides des Sozialamtes oder des Amtes für Grundsicherung), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides des Sozialamtes), Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides der ausstellenden Behörde)
Begründung:
Die Nutzung des Kreishallenbades stellt nicht nur eine Möglichkeit zur sportlichen Betätigung dar, sondern ist ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge sowie der soziokulturellen Teilhabe. Die geplante Erhöhung der Gebühren würde ärmere Menschen im Landkreis Cham faktisch von der Nutzung des Hallenbades ausschließen. Für die im Antrag genannten Personengruppen stellen selbst moderate Preissteigerungen eine unüberwindbare Hürde dar.
Ziel dieses Antrags ist es daher, einen sozialen Ausgleich zu schaffen und sicherzustellen, dass auch finanziell benachteiligte Menschen Zugang zum Kreishallenbad behalten. Die vorgeschlagene Ergänzung in § 5 (1) b) der Gebührensatzung trägt dazu bei, soziale Gerechtigkeit zu wahren und die Teilhabe aller Menschen im Landkreis Cham zu ermöglichen – unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation.
Antrag zur Kreistagssitzung am 25.02.2022 der Arbeitsgemeinschaft LINKE/FDP
Mieter*innen konkret helfen – Kautionsfonds einführen!
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Cham führt einen Kautionsfonds in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr ein. Der Fonds wird zum Anfang jedes Kalenderjahres wieder auf 15.000 Euro aufgestockt. Der nachstehende Vorschlag für die Ausgestaltung des Kautionsfonds ist durch das Landratsamt zu prüfen und soll ggf. angepasst werden. Ziel ist eine möglichst unbürokratische Abwicklung für die Beantragenden sowie für die Verwaltung. Der Kreistag ist über die finale Ausgestaltung zu informieren. Nach drei Jahren sollen die Ausgestaltung sowie die Höhe des Fonds evaluiert und ggf. angepasst werden.
Der Antrag wurde am 25. Februar 2022 im Kreistag behandelt und leider abgelehnt.
Antrag zur Kreistagssitzung am 25.02.2022 der Arbeitsgemeinschaft LINKE/FDP
Bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten als Bedingung für die Umstrukturierung der Gesundheitsversorgung im Landkreis Cham
Der Kreistag möge beschließen:
Die Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Landkreis Cham und der SANA Kliniken AG wird unter die Bedingung gestellt, dass von den Gesellschaftern ergänzende Regelungen ergriffen werden, durch die im Ergebnis folgendes gesichert wird:
- Die SANA Kliniken im Landkreis Cham setzen spätestens ab 1.1.2023 den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in vollem Umfang um. Die zahlreichen finanziellen Schlechterstellungen gegenüber Beschäftigten in kommunalen Häusern sind umgehend zu beenden.
2. Die SANA Kliniken im Landkreis Cham sollen keine weiteren Bereiche mehr in Tochtergesellschaften oder an Dritte ausgliedern, außer es ist unbedingt notwendig. Bereits ausgelagerte Bereiche sollen sukzessive wieder unter das Dach der SANA Kliniken im Landkreis Cham und unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages (künftig: des öffentlichen Dienstes) zurückgeführt werden
Der Antrag wurde am 25. Februar 2022 im Kreistag behandelt und leider abgelehnt.
Antrag zur Kreistagssitzung am 20.11.2020 der Arbeitsgemeinschaft LINKE/FDP
Stärkung des Öffentlichen - Rekommunalisierung unserer Krankenhäuser prüfen
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Cham wird prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die stationäre Gesundheitsversorgung des Landkreises wieder vollständig in die kommunale Trägerschaft des Landkreises zu überführen und welche Kosten für den Landkreis dabei entstünden. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kreistag zu seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Der Antrag wurde am 29. Juli 2021 im Kreistag behandelt und leider abgelehnt.
Antrag zur Kreistagssitzung am 20.11.2020 der Arbeitsgemeinschaft LINKE/FDP
Demokratie stärken - Bürgerräte einführen
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Cham richtet 2021 einen Bürgerrat ein. Ziel des Bürgerrates soll die Erarbeitung und Beantwortung der Fragestellung sein: “Wie wollen wir 2030 im Landkreis Cham zusammen leben?”
Der Antrag wurde am 29. Juli 2021 im Kreistag behandelt und leider abgelehnt.
Antrag zur Kreistagssitzung am 20.11.2020 der Arbeitsgemeinschaft LINKE/FDP
Freien Zugang zu öffentlichen Informationen ermöglichen
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Cham beschließt die in Anhang 1 befindliche Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung mit Inkrafttreten zum 1. Juni 2021.
Der Antrag wurde am 29. Juli 2021 im Kreistag behandelt und leider abgelehnt.
